Das neue Cannabisgesetz

Die Cannabis-Therapie in Deutschland

Neue Cannabisgesetz seit März 2017

Seit der neuen Gesetzeslage von März 2017 ist es Ärzten erlaubt, schwerkranken Patienten cannabinoid-haltige Arzneimittel per BtM-Rezept zu verschreiben. Aktuell gibt es Blüten und Extrakte als verschreibungspflichtige Darreichungsformen, die in pharmazeutischer Qualität verordnet werden.

In unserer Apotheke erhalten Sie medizinsche Cannabisblüten- und extrakte in GMP-Qualität. Die Blüten können mit einem Inhalator inhaliert und die Extrakte peroral eingenommen werden. Die Menge, Darreichungsform und Zubereitungsart wird vom behandelnde Arzt vorgeben. Wir können zusätzlich Rezepturen mit Cannabis nach strengen Vorgaben herstellen und erklären Ihnen die Medikation dazu. Die meisten Cannabiszubereitungen werden individuell und zeitaufwendig in unseren Apotheken hergestellt. Deshalb bitten wir Sie uns mindestens 1 Tag Zeit zugeben, um die jeweiligen Zubereitungen herzustellen.

Für eine Teilnahme an einer Cannabis-Therapie benötigt der Schmerzpatient eine entsprechende Genehmigung bzw. ein Kostenübernahme durch die eigene Krankenkasse. Den Antrag für die Cannabis-Therapie stellt der behandelnde Arzt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

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